- Grundvoraussetzung ist eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein "Sternfreunde Amberg-Ursensollen e.V."
- weitere Voraussetzung für die Nutzung der vereinseigenen Teleskope und optischem Zubehör für eigene Beobachtungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein "Teleskopführerschein", d.h. die erfolgreiche Einweisung für den Betrieb des Rolldaches und auch am betreffenden Teleskop für ALLE Benutzer der Teleskope.
- Daneben gibt es auf der Beobachtungsplattform eine Säule mit AZ-EQ6 -Montierung, auf welcher auch eigene Teleskope befestigt werden können. Tagsüber ist diese für das Sonnenteleskop des Vereins reserviert. Auch für die Benutzung dieser Säule ist der "Teleskopführerschein" erforderlich.
- Die vereinseigenen Teleskope sowie optisches Zubehör dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht zum Zwecke privater Nutzung ortsfremd ausgeliehen werden. Sie sind nur für die Benutzung auf der Sternwarte oder ausserhalb, bei Veranstaltungen des Vereins, vorgesehen. Ausgenommen davon ist das "NexStar 8 SE Goto-Teleskop", welches nach Einweisung wochenweise geliehen werden darf.
- Schlüsselausgabe für Mitglieder: Aus versicherungstechnischen Gründen und um die Anzahl an ausgegebenen Schlüsseln und Transpondern überschaubar zu halten, werden Schlüssel für die Sternwarte bzw. das Planetarium nur an Mitglieder ausgegeben, die entweder Teil des Vereinsausschusses, Planetariumsvorführer oder aktive Astrofotografen bzw. Beobachter sind, bzw. auch an Mitglieder, welche einen Schlüssel zur Ausführung ihrer Funktion im Verein benötigen. Über jede Schlüsselausgabe muss im Vorstand entschieden werden. Auch behält sich der Vorstand das Recht vor, ausgegebene Schlüssel bei anhaltender Inaktivität, bzw. wenn keine Notwendigkeit mehr besteht, wieder einzuziehen.
- Lagerung von privater Ausrüstung: Die Lagerung von privater Ausrüstung zur regelmässigen Verwendung auf der Sternwarte unterhalb des Sternwartenpodestes bzw. im Technikraum bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Der Vorstand behält sich das Recht vor, diese Erlaubnis jederzeit bei anhaltender Nichtverwendung der privaten Ausrüstung bzw. bei Eigenbedarf wieder zu entziehen.